FAQFragen & Antworten
Allgemeine FAQ

Ja, in vielen Fällen bleibt eine beauftragte Person bzw. eine organisatorisch zuständige Stelle weiterhin wichtig. Sie unterstützt den sicheren Betrieb, kontrolliert die Anlage regelmäßig und sorgt dafür, dass Störungen oder Auffälligkeiten weitergegeben werden.
Ein Notrufsystem ersetzt nicht automatisch alle Betreiberpflichten. Es ist Teil des Sicherheitskonzeptes, aber keine vollständige Organisation des Anlagenbetriebs.
Ja. Die Aufzugsmacher arbeiten herstellerunabhängig und betreuen unterschiedliche Aufzugssysteme. Das ist besonders hilfreich, wenn Anlagen älter sind, verschiedene Hersteller im Objekt vorhanden sind oder eine unabhängige Einschätzung gewünscht wird.
So steht nicht ein bestimmter Hersteller im Mittelpunkt, sondern die passende Lösung für Ihre Anlage.
Die Aufzugsmacher sind Ansprechpartner für Eigentümer, Hausverwaltungen, Betreiber, Gewerbekunden, Bauherren, Planer und Unternehmen. Auch Neukunden können sich bei Störungen, Wartung, Reparatur, Modernisierung oder Neubau an uns wenden.
Ob einzelne Anlage oder mehrere Aufzüge im Objekt: Wir prüfen Ihr Anliegen und beraten persönlich.
Ja, je nach Situation und Verfügbarkeit unterstützen Die Aufzugsmacher auch kurzfristig bei Störungen, Reparaturen und dringendem Handlungsbedarf.
Bei akuten Notfällen oder eingeschlossenen Personen ist der telefonische Kontakt immer der richtige Weg.
Nicht immer. Viele Anlagen lassen sich durch den Austausch einzelner Komponenten technisch, optisch und wirtschaftlich deutlich verbessern.
Die Aufzugsmacher prüfen, ob Steuerung, Antrieb, Türen, Kabine, Bedienelemente oder Sicherheitstechnik gezielt modernisiert werden können. So entsteht eine Lösung, die zum Zustand und Budget der Anlage passt.
Aufzüge, in denen Personen eingeschlossen werden können, benötigen eine geeignete Notrufeinrichtung bzw. ein Zweiwege-Kommunikationssystem. Dieses muss eine direkte Kommunikation mit einer Notrufstelle oder einem Notdienst ermöglichen.
Ein Mobiltelefon in der Kabine reicht dafür nicht aus. Die Notrufeinrichtung muss fest mit der Anlage verbunden sein und auch bei Störungen zuverlässig funktionieren.
Ja, eine regelmäßige Wartung ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb einer Aufzugsanlage dringend erforderlich. Sie hilft, Verschleiß frühzeitig zu erkennen, Störungen zu vermeiden und die Lebensdauer der Anlage zu verlängern.
Die Wartung ersetzt jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Ja. Die Aufzugsmacher unterstützen bei neuen Aufzügen und Aufzugsanlagen – von der ersten Einschätzung über Planung und Koordination bis zur Umsetzung.
Dabei geht es um Lösungen für Wohngebäude, Gewerbeobjekte, Bestandsgebäude, Modernisierungen und besondere Gebäudesituationen.
Eine Modernisierung ist sinnvoll, wenn eine Anlage häufig Störungen verursacht, technisch veraltet ist, viel Energie verbraucht oder nicht mehr zum Gebäude passt. Auch fehlender Komfort, abgenutzte Kabinen oder nicht mehr zeitgemäße Steuerungen können Gründe sein.
Oft ist eine gezielte Modernisierung wirtschaftlicher als ein kompletter Austausch der Aufzugsanlage.
Personen- und Lastenaufzüge müssen regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. In der Regel erfolgt die Hauptprüfung alle zwei Jahre, dazwischen liegt eine Zwischenprüfung.
Die genauen Prüffristen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben, der Anlage selbst und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung. Wichtig ist: Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung liegt beim Betreiber.
Ein Wartungsvertrag sorgt für planbare Betreuung, regelmäßige Kontrolle und bessere Übersicht über den Zustand der Anlage. Mängel und Verschleiß können frühzeitig erkannt werden, bevor größere Ausfälle entstehen.
Für Betreiber, Eigentümer und Hausverwaltungen bedeutet das mehr Sicherheit, bessere Planbarkeit und weniger ungeplante Stillstände.
Eine Abweichung vom Stand der Technik bedeutet, dass eine Aufzugsanlage nicht mehr vollständig dem heutigen Sicherheits- oder Technikniveau entspricht. Das kann zum Beispiel Notrufsysteme, Türen, Steuerung, Schachtzugänge oder Sicherheitseinrichtungen betreffen.
Solche Abweichungen sollten fachlich bewertet werden. Je nach Risiko können organisatorische Maßnahmen, technische Nachrüstungen oder Modernisierungen erforderlich sein.
Diese Formulierung kann darauf hinweisen, dass eine rein organisatorische Maßnahme nicht ausreicht, um ein Sicherheitsrisiko angemessen zu reduzieren. Dann kann eine technische Anpassung erforderlich sein.
Beispiele können unzureichende Notruforganisation, fehlende Zugänge, ungeklärte Personenbefreiung oder Sicherheitsabweichungen sein. Im Einzelfall sollte immer fachlich geprüft werden, welche Maßnahme geeignet ist.
Ältere Aufzugsanlagen dürfen nicht automatisch dauerhaft unverändert weiterbetrieben werden, nur weil sie früher einmal zulässig waren. Betreiber müssen prüfen, ob die Anlage noch sicher betrieben werden kann und ob Abweichungen vom heutigen Stand der Technik bestehen.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sofort eine komplette Modernisierung nötig ist. Häufig geht es um eine Bewertung der Risiken und um sinnvolle, abgestufte Maßnahmen.
Ein sicherheitserheblicher Mangel ist ein Mangel, der den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage beeinträchtigen kann. Je nach Bewertung kann eine schnelle Beseitigung, eine Einschränkung des Betriebs oder im Extremfall eine Stillsetzung erforderlich sein.
Wichtig ist, solche Hinweise ernst zu nehmen und zeitnah fachlich prüfen zu lassen. Die Aufzugsmacher unterstützen bei Bewertung, Reparatur und notwendigen Folgemaßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet Risiken und notwendige Schutzmaßnahmen aus Sicht des Betreibers. Die ZÜS-Prüfung ist eine gesetzlich geregelte Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Beides dient der Sicherheit, ersetzt sich aber nicht gegenseitig. Eine bestandene Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass keine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.
Eine Gefährdungsbeurteilung bewertet, welche Risiken beim Betrieb einer Aufzugsanlage bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sie ist ein wichtiges Instrument, um Sicherheit, Betrieb und Pflichten strukturiert zu beurteilen.
Dabei werden nicht nur technische Bauteile betrachtet, sondern auch Nutzung, Gebäude, Schnittstellen, Organisation, Notfallkonzept und mögliche Gefahren für Nutzer oder Wartungspersonal.
Eine zugelassene Überwachungsstelle ist eine offiziell anerkannte Prüfstelle, die überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge prüfen darf. Dazu gehören beispielsweise bekannte Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA, sofern sie für diesen Bereich zugelassen sind.
Die ZÜS prüft unabhängig den sicheren Zustand der Anlage. Die Wartung oder Reparatur durch einen Servicebetrieb ersetzt diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht.
Die Prüfungskosten hängen von Anlage, Prüfart, Prüforganisation und Umfang ab. Da gesetzliche Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle erfolgen, werden diese Kosten in der Regel durch die jeweilige Prüfstelle festgelegt.
Die Aufzugsmacher unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung, Organisation und Nachbearbeitung der Prüfung.
Die Kosten hängen von Art, Größe, Zustand, Nutzung und Erreichbarkeit der Aufzugsanlage ab. Auch Wartungsumfang, Reaktionszeiten, Notdienstregelungen und Ersatzteilversorgung spielen eine Rolle.
Für eine sinnvolle Einschätzung prüfen wir zunächst die Anlage oder die vorhandenen Unterlagen und erstellen anschließend ein passendes Angebot.
Zunächst sollte geklärt werden, welche Abweichung vorliegt und welches Risiko damit verbunden ist. Nicht jede Abweichung führt automatisch zu einer sofortigen Stilllegung oder kompletten Erneuerung.
Die Aufzugsmacher helfen Ihnen dabei, die technische Situation einzuordnen und sinnvolle Maßnahmen zu planen – von der Instandsetzung bis zur gezielten Modernisierung.
Melden Sie die Störung so schnell wie möglich mit Standort, Anlagenbezeichnung und Fehlerbeschreibung. Je genauer die Informationen sind, desto besser kann die Situation eingeschätzt werden.
Bei eingeschlossenen Personen im Aufzug gilt: Bitte immer sofort telefonisch den Notdienst kontaktieren und nicht nur per E-Mail oder Kontaktformular melden.
leiben Sie ruhig und kontaktieren Sie sofort den Notdienst. Eingeschlossene Personen sollten die Notruftaste in der Kabine nutzen und auf professionelle Hilfe warten.
Bitte versuchen Sie nicht, Türen eigenständig zu öffnen oder Personen ohne Fachkenntnis zu befreien. Das kann gefährlich sein.
Bei der Prüfung wird kontrolliert, ob die Aufzugsanlage sicher betrieben werden kann. Dabei werden unter anderem Sicherheitseinrichtungen, technische Funktionen, Steuerung, Fahrverhalten, Türen, Notrufeinrichtung und relevante Unterlagen betrachtet.
Die Hauptprüfung ist umfangreicher, die Zwischenprüfung dient der Kontrolle zwischen zwei Hauptprüfungen. Beide Prüfungen werden durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt.
Hilfreich sind Standort, Ansprechpartner, Telefonnummer, Art der Anlage, Fehlerbeschreibung, Dringlichkeit und vorhandene Unterlagen. Bei Wartung oder Modernisierung sind auch Baujahr, Hersteller, letzte Prüfung und bisherige Wartungsinformationen nützlich.
Je vollständiger die Angaben sind, desto schneller kann die Anfrage eingeordnet werden.
Zu den überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen gehören insbesondere Personenaufzüge, Lastenaufzüge mit Personenbeförderung, bestimmte Baustellenaufzüge, Fassadenbefahranlagen und weitere Anlagen, die unter die Betriebssicherheitsverordnung fallen.
Ob eine konkrete Anlage überwachungsbedürftig ist, hängt von Bauart, Nutzung und rechtlicher Einordnung ab. Die Aufzugsmacher unterstützen Sie gern dabei, Ihre Anlage einzuordnen und die nächsten Schritte zu klären.
Betreiber von Aufzugsanlagen müssen prüfen, ob und in welchem Umfang eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist. In der Praxis ist sie für viele Aufzugsanlagen ein wichtiger Bestandteil der Betreiberpflichten.
Besonders relevant ist sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, Wohnanlagen mit beauftragter Verwaltung, Modernisierungen, Änderungen an der Anlage oder festgestellten Abweichungen vom Stand der Technik.
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte von einer fachkundigen Person erstellt oder fachkundig begleitet werden. Verfügt der Betreiber selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse, sollte er externe Unterstützung hinzuziehen.
Das können je nach Fall Fachplaner, Sachkundige, Wartungsunternehmen, Ingenieurbüros oder zugelassene Überwachungsstellen sein.
Verantwortlich ist grundsätzlich der Betreiber bzw. Arbeitgeber im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das kann je nach Objekt der Eigentümer, die Hausverwaltung, ein Unternehmen oder eine beauftragte Organisation sein.
Entscheidend ist, wer die Anlage bereitstellt, den Betrieb organisiert und für Sicherheit, Prüfungen und Instandhaltung verantwortlich ist.
Sie können eine Störung bequem über das Online-Formular melden. Bitte geben Sie möglichst genau an, wo sich die Anlage befindet, welche Störung auftritt und wer vor Ort erreichbar ist.
Bei eingeschlossenen Personen im Aufzug melden Sie den Notfall bitte immer telefonisch über die Notdienst-Hotline.
Das hängt von der Anlage, Nutzung, Fahrtenhäufigkeit, Alter, Zustand und den Anforderungen des Gebäudes ab. Stark frequentierte Aufzüge benötigen meist engere Wartungsintervalle als selten genutzte Anlagen.
Die Aufzugsmacher erstellen Wartungskonzepte, die zur konkreten Anlage und zum tatsächlichen Betrieb passen.











